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Sagen Sie rechtzeitig „STOPP“ – wie ein Fall 6 Mal hätte vermieden werden können.

DEASA-Ausbleibende-Zahlungen

Unser Kunde ist der Inhaber eines Gipserbetriebs in Deutschland. Er hat einige Mitarbeiter, viele langjährige Kunden, aber wenig auf der „hohen Kante“. Nun bot sich eine phantastische Möglichkeit: Gleich zwei Gipserbetriebe in der Region suchten Nachfolger oder Käufer. Dies wäre die Chance zu expandieren. Doch woher das Geld für den Kaufpreis nehmen, immerhin eine Summe von total ca. 1 Mio. EUR.

 

Im Internet fand der Gipsermeister ein passendes Angebot „Gute Geschäftsmöglichkeiten – aber kein Kapital?“ Die betreffende Firma hatte eine seriös erscheinende Website. Bei der telefonischen Kontaktnahme offeriert man ihm einen Kredit gegen eine Eigenkapitalzahlung von 15%. Das tönt so weit vernünftig. Und verlockend.

 

Stopp 1: Doch warum muss Eigenkapital an den Kreditgeber bezahlt werden? Eigenkapital hat den Sinn einer Sicherheit für den Kreditgeber für den Fall, dass das Pfandgut an Wert verlieren sollte (Beispiel Hypothek Haus). Oder es soll das Engagement eines Eigentümers beweisen (Investment in Firma oder Projekt). Das Eigenkapital fliesst aber nie zum Kreditgeber, sondern in das Pfandgut oder in das Unternehmen (Investment). Wozu also eine Zahlung an den Kreditgeber? Doch wohl nur um sich zu bereichern, wie man aus heutiger Sicht bestätigen kann. Dem Gipsermeister war nicht unbedingt zuzumuten, dass er solche Überlegungen anstellt, aber er hätte einen Anwalt oder Treuhänder konsultieren sollen, der ihn auf diese Ungereimtheit aufmerksam macht.

 

Stopp 2: Kann der Geldgeber überhaupt ein Darlehen geben? Der Kunde hätte einen Kapitalnachweis verlangen können. An diesem Punkt wäre das Geschäft zum Stillstand gekommen.

 

Stopp 3: Natürlich hat sich auch der Kunde gefragt, bekomme ich denn den Kredit, nachdem ich das „Eigenkapital“ überwiesen habe? Hierzu haben sich die Betrüger folgendes einfallen lassen: Ein Treuhänder sollte das „Eigenkapital“ auf seinem Treuhandkonto behalten, bis der Kredit geflossen ist. Dann bedient er den Geldgeber. Gut oder? Kleiner Schönheitsfehler: Es war der Geldgeber, der den Treuhänder ins Spiel brachte. Dieser machte bei einer oberflächlichen Recherche im Internet mit seiner Firma ebenfalls einen seriösen Eindruck. In Tat und Wahrheit steckte er mit dem Geldgeber unter einer Decke. Der Kunde hätte hier auf einem von ihm eingebrachten Treuhänder bestehen sollen oder auf einem neutralen Dritten.

 

Im Darlehensvertrag wurde eine Laufzeit von 10 Jahren festgelegt, ein Jahr tilgungsfrei, weitere Tilgungsbedingungen wurden nicht formuliert, Zinssatz 3.5 %, auch hier keine Details, lediglich, dass das Darlehen gekündigt werden könne, wenn der Darlehensnehmer mit den Zinsen mehr als zwei Monaten in Rückstand sei. Das „Eigenkapital“ wurde als „Besicherung“ bezeichnet.           

                         

Stopp 4: Sind diese Konditionen nicht fast „zu gut“? Was „später“ kommt ist nicht oder nur vage formuliert. Es muss der Eindruck entstehen, der Darlehensgeber sei gar nicht an diesen Dingen interessiert. Rückblickend ist klar warum: Er weiss, dass er niemals etwas auszahlen wird, wenn die „Besicherung“ einmal geflossen ist. 

 

Als Darlehensnehmerin war formell eine Firma in einem anderssprachigen Land aufgeführt, die angeblich dem Darlehensgeber gehöre. Der Kunde verlangte – in der Phase vielleicht schon etwas misstrauisch – einen Nachweis, dass die Firma existiere. Einen Registerauszug konnte man ihm nicht vorlegen. Aber der „Treuhänder“ versicherte, die Firma existiere, und es sei alles in bester Ordnung. Dies geschah an einem persönlichen Treffen, bei dem auch der Darlehensgeber zugegen war.

 

Stopp 5: Eine Aktiengesellschaft, über die es keinen Registerauszug gibt? Und mit wem hatte es der Kunde eigentlich zu tun? Er hätte eine Passkopie der beiden Geschäftspartner verlangen können. Das ist geschäftsüblich, bei Personen, die sich noch nicht kennen. Und wer seinen Pass oder einen Registerauszug nicht vorlegt, muss offenkundig etwas zu verbergen haben.

 

Der Kunde zahlte nun sein „Eigenkapital“ von EUR 150‘000. —  an den „Treuhänder“. Der Leser wird es schon wissen: Ein Darlehen floss nie. Stattdessen kamen „Erklärungen“ für Verzögerungen: Das Eigenkapital sei einige Tage zu spät gekommen (was stimmte), jetzt müsse man den nächsten „Auszahlungsstichtag“ abwarten. Dann, die eigene Bank müsse zuerst noch ein Dokument vom Darlehensgeber haben, welches er aber erst nächste Woche beibringen könne, es sie aber „alles auf bestem Weg“ usw. 

 

Stopp 6: Spätestens jetzt hätte die Notbremse gezogen werden sollen. Das könnte praktisch bedeuten: Einen Anwalt einschalten, evtl. Strafanzeige erstatten oder ein Inkassounternehmen beauftragen. Wir beispieslweise hätten sofort recherchiert und den örtlich fassbaren Treuhänder besucht, um von ihm das Geld zurückzufordern bzw. zu erfahren, wohin er es weitergeleitet hat. Wir hätten ihm ultimativ klar gemacht, dass nur die sofortige Rückzahlung weitere Schritte verhindert. Dasselbe hätten wir mit dem Darlehensgeber getan. Hier hätte uns der Pass natürlich die Arbeit erleichtert, so dauerte es doch einige Wochen, bis wir auch diese Person identifiziert hatten. 

 

Um seine Haut zu retten, legte der Treuhänder dem Kunden ein Bankdokument vor, wonach die 150‘000.— nach wie vor „sicher deponiert“ seien, nur auch er könne es dort vorderhand nicht wegnehmen; die Bank „blockiere“.. Das Dokument erwies sich aufgrund unserer Abklärung als gefälscht.

 

In dieser Phase beauftragte uns der Kunde. Nach einer kurzen Recherchephase konfrontierten wir den „Treuhänder“ vor Ort privat und in seinen Geschäftsräumen mit den Fakten. Wir stellen in Aussicht, auf weitere Schritte zu verzichten, wenn wir eine rasche Lösung fänden. Daraufhin „knickte“ er ein und begann mit monatlichen Rückzahlugen von EUR 5‘000.--. Der Darlehensgeber erwies sich als Strohmann, im Übrigen völlig mittellos. Die Aktiengesellschaft war frei erfunden.

 

Der Kunde bekommt nun sein Geld zurück. Doch verständlicherweise ist er enttäuscht. Wurde er doch um eine  schöne Geschäftschance gebracht!  Aufgrund seiner verständlichen Wut gegen den Täter wollte er auch Strafanzeige erstatten. Doch solange der Schuldner zahlt, wäre das kontraproduktiv. Unsere Aufgabe ist es, Geld zurückzubringen, nicht dem Strafgesetz Achtung zu verschaffen. Die Konsequenz müsste eine andere sein: Das Geschäft bot mindestens 6 Mal die Gelegenheit, stutzig zu werden und STOPP zu sagen. Warum hat der Kunde dies nicht getan?  Eine mögliche Antwort: Er war zu sehr auf diese Finanzierungsmöglichkeit fixiert, hat sich von der scheinbaren Attraktivität blenden lassen und es versäumt, Alternativen zu prüfen und sich beraten zu lassen.